Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Veröffentlich am 13.02.2017

Das ist nur ein sehr wichtiger Teil von meinen ganzen unzählbaren Beweisen

 

Ich habe einen Hauptschul-Abschluß und die IHK-Prüfung für geprüfte Werkschutzfachkraft und konnte mit größter Leichtigkeit bis heute leider nur als Einziger diese Falschaussagen beweisen. Warum hat Ehrhardt nicht einen Einzigen konkreten Beweis?

 

Inhaltsverzeichnis

01. Die Auflagefläche für die angebliche Notwehrunterkeilung wäre immer viel zu geringfügig

02. Meine 3 Anzeigen kurz vor der ersten Gerichtsverhandlung gegen Ehrhardt in nur 4 Tagen

03. Ehrhardt sein Attest ohne eine Einzige blutende Verletzung hätte schon Zweifel geben müssen

04. Meine sehr schweren Verletzungen (7 stark blutende Platzwunden) mit allen nötigen beweisen und Fotos

05. Der angebliche Knöchel von Oben auf meinen Kopf im Stehen hätte eine Schlagkraft von Null

06. Der Knöchel unter den 5 Rohren mit dem angeblichen 3-Meter-Flug ist noch absurder

07. Laut dem einzigen Zeugen nur eine größere Blutlache unter dem Heimtrainer

08. 2 angebliche Stürze, 2 Platzwunden, aber keine 2. Noch viel größere Blutlache mit allen 7 Platzwunden

 

Beweise 09 – 16

09. Bücken, aber keine Blutspuren auf dem Holzkeil, dafür aber verwischte Fingerabdrücke über dem Türgriff

10. Mein Blut wäre nach dem 3-Meter-Flug von meinem Kopf verdeckt worden

11. Nur ein Einziges beschädigtes Fahrrad nach den 2 angeblichen Stürzen (3-Meter-Flug)

12. Keine Beweise, keine Spurensicherung und der Fahrradkeller wurde sofort gereinigt

13. Warum fehlen so viele Beweise bei der Brille?

14. Warum fehlen auch die ganzen Beweise für die angeblich abgerissenen Knöpfe?

15. Ehrhardt hatte keine Einzige blutende Verletzung und es war Totschlag, so wie ich das gemacht hätte

16. Alle 7 Platzwunden sehen auch nach diesen 2 angeblichen Stürzen gleich aus (im Urteil nur noch 6)

 

Beweise 17  - 23

17. Seine Aussagen passen nicht zu der Anzahl meiner Platzwunden

18. Ehrhardt hätte angeblich als erster den Keller verlassen und ich hatte aber schon vorher die Polizei gerufen

19. Ehrhardt konnte mich nicht aus den Keller gehen lassen

20. Vor meiner Berufung wurde ich schon abgemahnt (war Beirat)

21. Das Gutachten von dem Gerichtsmediziner wurde nicht anerkannt

22. Meine ungerechte Verurteilung wegen einer angeblichen Beleidigung (Parallelen zu Ehrhardt)

23. Angebliche Worte sind wichtiger als so ein vorsätzliches brutales Gewaltdelikt

 

Die folgenden Fotos bei meinem Beweis 04 zeigen Verletzungen von physischer und psychischer Gewalt, die nicht für die Augen von Kindern und Jugendlichen bestimmt sind.

 

01.)

Der Notwehrkeil für Ehrhardt seinen Freispruch ist nur Absurd, weil die Auflagefläche von weit unter 0,86 cm2 auf dem schrägen Holzkeil einfach bei geöffneter Tür mit dieser unteren Kante zu geringfügig gewesen wäre. Im ersten Urteil sollte ich die noch weit offen stehende Tür dann auf den Keil geschoben und in meiner Berufung sollte ich erst die Tür ganz neu geschlossen und dann erst durch das Öffnen auf den Keil gezogen haben. Für den brachialen Abriß von meinem Jägerzaun hatte der durchtrainierte Ehrhardt durch seinen regelmäßigen Sport genug Kraft, nur nicht für diesen kleinen nicht vorhandenen Holzkeil. Ich mußte aus Notwehr bei diesen brutalen Schlägen aufstehen, weil mein Leben die ganze Zeit über im Sitzen in großer Gefahr war.

 

                               Urteil                    Fahrradkeller                Berufung

            Die Tür drückt gegen den Keil                     Die Tür ist auf den Keil gezogen

 

Wo ich immer angeblich ganz genau den Holzkeil hingelegt haben sollte, wurde in beiden Fällen nie erwähnt und der geöffnete Türspalt wäre auch unterschiedlich groß. Beim gewaltsamen daraufziehen wäre durch das Rutschen von dem Keil auf dem PVC-Boden der Türspalt noch wesentlich viel größer geworden.

 

Das rechte Foto konnte ich nur machen, weil Ehrhardt vor Jahren eigenmächtig den Schließmechanismus von dieser Brandschutztür außer Kraft gesetzt hatte.

 

Für diesen Beweis mußte ich extra am 17.02.2015 den nicht mehr vorhandenen originalen Holzkeil anhand von meinen Fotos und den Abmessungen im Fahrradkeller aus Kunststoff rekonstruiern.

 

Wie kann das sein, daß so eine gewaltige ganz andere unterschiedliche und neue Notwehrbegründung für Ehrhardt seinen Freispruch jetzt in meiner Berufung dargestellt wurde? Es war immer nur haargenau so wie es Ehrhardt immer wieder vollkommen anders ausgesagt hatte. Ich saß draußen und mein Anwalt hörte zu. Alleine diese ganz neue Unterkeilung hätte mein Anwalt nicht zulassen dürfen.

 

In dem ersten Urteil hätte nur der starke Schließmechanismus (linkes Bild) die Tür auf dem Holzkeil gehalten und bei der Berufung ist es für mich sogar fraglich, ob sich dann nicht auch wieder über eine gewisse Zeit die Tür automatisch durch diesen sehr starken Schließmechanismus (rechtes Bild) von dem Holzkeil gelößt hätte?

 

Warum konnte dann aber nicht dieser durchtrainierte Ehrhardt mit seinen 68 Jahren einfach die Tür von diesem angeblichen Keil (linkes Bild) wie in dem ersten Urteil dargestellt herunterziehen? Er hätte sogar nur am Türgriff ziehen brauchen. Und weshalb mußte er sich dann auch noch bei der ganz neuen Unterkeilung während der Berufung sogar bücken (rechtes Bild)? Das hört sich natürlich immer sehr dramatisch an?

 

Im ersten Urteil und im Protokoll steht es vollkommen anders, auch nichts von dem Bücken. Warum sind das keine Widersprüche, wenn es immer wieder ganz anders gewesen sein sollte? Hier wäre auch noch seine Anzeige bei der Polizei sehr wichtig.

 

Urteil

Wie konnte jetzt aber Ehrhardt die Tür “aufzudrücken (laut Urteil)“, wenn doch der Keil mit dem hohen Ende angeblich die ganze Zeit im ersten Urteil unter der geöffneten Tür vor der Kante von der ganzen Türrahmenumrandung gelegen haben sollte? Bei dieser Schilderung könnte aber nur die Tür nach innen in den Fahrradkeller gezogen werden. Was sind das denn wieder für merkwürdige Ungereimtheiten?

 

Das ganz neue Bücken kommt aber erst in meiner Berufung. Auch dafür gibt es keinen Beweis.

Warum waren im unteren Bereich von der Tür und auf dem Holzkeil vom Bücken keine Blutspuren (Beweise 09) und warum wurden die von den Polizeibeamten zum Beweis für Ehrhardt nicht gesichert oder fotografiert? Auch auf dem Türgriff hätten sich Blutspuren befinden müssen. Das wären doch eindeutige Beweise für diesen Notwehrkeil gewesen. Außer diesem originalen Holzkeil hatte Ehrhardt bei meiner Berufung nichts dabei. Warum erwähnte aber Ehrhardt  nichts von dem Blut auf dem Holzkeil und zeigte es auch nicht? Warum auch kein Vermerk in diesem Urteil? Mein Blut hätte sogar tief in dem Holz eingezogen sein müssen. Auf meinen ganzen Fotos von dem Holzkeil ist auch kein Blut zu erkennen. Es gibt von Ehrhardt nicht einen Einzigen stichfesten Beweis dafür, daß ich diese dann aber offen stehende Fahrradkellertür wie auch immer unterkeilt haben sollte.

 

Aber als ich angeblich die Brandschutztür zum Fahrradkeller für die Notwehrsituation von Ehrhardt wie jetzt erst in der Berufung unterkeilt haben sollte, hatte ich schwacher Mensch nur in diesem Moment solche übermenschlichen Kräfte die Tür jetzt so auf diesen angeblichen Keil zu ziehen. Sonst hatte ich aber immer nicht die noch so geringste körperliche Chance gegen Ehrhardt. Wo waren denn dann diese Kräfte von Ehrhardt bei diesem nicht vorhandenen kleinen Holzkeil mit so einer geringfügigen Auflagefläche von weit unter einem 1 cm²?

 

Berufung

Wie sollte auch das noch Möglich sein, daß ich bei geschlossener Brandschutztür mit kompletter Türrahmenumrandung auch unter der Tür, die bündig mit der Wand abschließt, den Holzkeil unter das Türblatt hätte legen können? Warum steht da nicht: “…vor das Türblatt…“? Ich wollte auch eine Ortsbesichtigung.

 

Zeitung

Obwohl ich den Holzkeil wie im ersten Urteil geschildert eingesetzt haben sollte, wurde es so dramatisch dargestellt, daß Ehrhardt es angeblich nicht mehr schaffen konnte aus dem Fahrradkeller zu kommen. Dazu mußte Ehrhardt sich sogar bei der Berufung auch noch bücken. Aber nichts davon, daß wenn es so gewesen wäre, daß dann aber die Tür dazu offen stehen mußte und der Keil dann auch noch schräg unter dieser Tür gewesen wäre. Wozu denn auch solche unwesentlichen Nichtigkeiten in diesem Bericht erwähnen? Das hätte doch sonst nur unnötig die Zeitungsleser verunsichern können. Wenn das doch so auch in der Zeitung steht, dann war es auch so. Nur ich war ganz Alleine mit Ehrhardt in diesem Fahrradkeller und sonst Niemand.

 

Und jetzt hatte ich “dummer Mensch“ auch nur hierbei die Intelligenz als an nichts anderes in diesem Moment zu Denken, als an den Absatz (Kante) von der Türrahmenumrandung zum Treppenhaus.

 

Fahrradkeller

Dann komme ich auch noch gleich mit meiner Intelligenz auf zwei glorreiche Schwachsinnsideen bei der ersten Verhandlung und bei meiner Berufung. Wenn ich mich doch hier gleich 2 Mal so dämlich angestellt haben sollte, dann hätte ich mich doch auch wie Ehrhardt bücken müssen? Im ersten Urteil hätte ich den Holzkeil unter der weit offen stehenden Tür an der linken Wand entfernen und ihn dann mit dem hohen Ende vor die Kante legen müssen. Was machte ich denn dann in dieser Zeit mit der sich durch den starken Schließmechanismus schließenden Tür? Dann müßte ich ja erst von dieser sich schließenden Tür wegkommen und lasse dann die Tür auf den Keil gleiten. Dadurch steht die offene Tür schräg auf dem Holzkeil und das reicht schon für Ehrhardt seinen Freispruch. Was hatte denn dann Ehrhardt die ganze Zeit über hinter mir gemacht? Was hält denn diese Tür so besonders bei dieser Schilderung auf dem Holzkeil dermaßen fest? Hätte ich dann nicht noch zumindest mit Anlauf von ganz hinten am Fenster gegen diese Tür springen oder auch mit meiner ganzen Kraft gegentreten müssen? Und Ehrhardt machte mir noch Platz!

 

Bei der Berufung nehme ich auch den Keil unter der ganz offen stehenden Tür an der linken Wand weg und lasse nun aber erst die Tür von ganz Alleine durch den starken Schließmechanismus zugehen. Nun erst lege/schiebe ich den Keil aber dieses Mal mit der stumpfen Spitze wieder vor diesen Absatz (Kante). Dann öffne ich wieder die geschlossene Tür und ziehe sie mit meinen ganzen Kräften auf diesen Keil. Dadurch rutscht der Keil ein sehr gutes Stück auf dem PVC-Boden mit, bevor die Tür auf dem schrägen Keil festsitzen würde. Ich habe es selber im Keller nebenan ausprobiert. Hierbei würde aber die Tür noch viel weiter im Raum stehen. Die Tür würde nur ganz minimal und gerade mal so vom Keil gehalten, daß sich diese Tür nicht gleich wieder durch den kräftigen Schließmechanismus von ganz Alleine schließen würde. Und hierbei konnte ich auf gar keinen Fall gegen diese unterkeilte Tür mit diesem Anlauf springen oder treten. Aus diesem Grund muß ich auch für diese 2 Notwehrsituationen in den Urteilen ein sehr “dummer Mensch“ und auf alle Fälle “psychisch gestört sein“. Obwohl Ehrhardt mit seinen schon 68 Jahren noch so Stark sein sollte und ich angeblich gegen ihn damals mit 48 Jahren dadurch absolut keine körperliche Chance gehabt haben sollte, war er nur bei diesen unterschiedlichen Verkeilungen jedes Mal zu schwach. Keine Frau und auch Kinder ab einem gewissen Alter hätten damit irgendwelche Probleme oder Schwierigkeiten gehabt. Probieren Sie es doch bitte selber aus!

 

Berufung

Hier wäre seine Polizeiaussage sehr wichtig, weil ihm anscheinend selbst als Hausmeister bis dahin noch nicht dieser Absatz (Kante) aufgefallen war. Er erfuhr erst viel später durch mich und meinen Ermittlungen davon und änderte wieder dadurch seine Version. Meinen Jägerzaun mit 2 Pfählen von einer Länge von ca. 2,80 m konnte er ohne Probleme mit seinem regelmäßigen Sport und mit viel Kraft brachial abreißen und stark beschädigen, nur bei diesem angeblich minimal haltenden kleinen und nicht vorhandenen schrägen Holzkeil hatte Ehrhardt diese ganze Kraft nicht mehr und mußte sich deshalb auch noch ganz neu während meiner Berufung sogar bücken. Die Tür mußte aber immer dazu offen gestanden sein. Wie dumm müßte ein Mensch sein, um sich auch noch bei einer geöffneten Tür zu bücken und was könnte das dann bitte bringen oder bewirken, wenn er aber doch nur die angebliche unterkeilte Tür doch dann ganz einfach in Richtung Treppenhaus drücken, stoßen, schieben oder mit gegentreten oder –springen sehr leicht ohne Probleme hätte öffnen können? Ehrhardt war auf dem Gymnasium. Er geht mit diesen nicht blutenden Verletzungen (Beweise 03) auch noch als ein Marcumar-Patient zu seinem Hausarzt. Das Attest hätte ihn normalerweise schon überführen müssen.

 

Berufung

Meinen abgerissenen Jägerzaun konnte Ehrhardt auch noch gute 50 Meter tragen. Durch seine brachialen Beschädigungen wurde der Zaun auch für den Transport leichter.

Nur jetzt konnte angeblich dieser Hausnachbar diese auch noch offen stehende Tür nur noch unter den größten Erschwernissen und unter den allerhärtesten Bedingungen bei höchstens einer Auflagefläche von nur weit unter einem einzigen Quadratzentimeter (0,86 cm2) öffnen, egal wie auch der Keil von hinten oder vorne angeblich unter dieser Tür von mir untergelegt worden sein sollte. Für meinen Jägerzaun hatte Ehrhardt genügend Kraftreserven und bei diesem kleinen nicht vorhandenen Holzkeil kam er angeblich an seine körperlichen Grenzen.

 

Von dem Holzkeil habe ich noch mehr Fotos. Bei diesen Fotos ging es mir nur um diesen Absatz (Kante) von dieser Brandschutztür. Da wußte ich noch nicht, was auf mich zukommt. Da mein Anwalt und ich erst nach diesem ersten Urteil die uns zustehende Akteneinsicht doch noch endlich bekamen, hatte ich natürlich auch ohne Kenntnis keine neuen Fotos mit dem Holzkeil gemacht.

Wie es in der Berufung ganz neu begründet wurde, legte ich meinen Kunststoffkeil von innen vor die geschlossene Fahrradkellertür und zog die Tür dann geöffnet ganz vorsichtig auf diesen Keil und machte neue Fotos. Das konnte ich auch nur, weil Ehrhardt eigenmächtig vor Jahren den Schließmechanismus außer Kraft gesetzt hatte. Sonst hätte sich diese Tür immer wieder vom Kunststoffkeil gelößt und wäre dadurch zugegangen. Auf diese Weise war der Türspalt von der Tür gute 18 cm offen und ohne das der Keil schon auf dem Boden vom ziehen verrutscht wäre.

 

Diese beiden Bilder sind aus dem anderen Keller nebenan und ich habe noch mehr Fotos, mit denen ich es auch beweisen kann, daß meine errechneten Maße sehr präzise sind.

 

Keller nebenan

Meine errechneten Maße stimmen sehr gut mit dem anderen viel spitzeren und nicht so hohen Holzkeil überein (LxBxH= 21,0x4,3x3,2 cm und die Spitze hat nur eine Höhe von 0,4 cm). So groß wäre dann zum Beispiel schon der Türspalt beim kräftigen Ziehen (rechtes Foto).

 

Was mir aber jedes Mal am meisten dabei Auffiel war, daß die Tür schräg auf dem Keil aufsaß.

 

Fahrradkeller

Bei einer ganz Normal geschlossenen Tür, wo der Holzkeil gerade untergeschoben werden könnte und dadurch auch nicht schräg sitzen würde, hätte die vordere Unterkante von der Tür eine Auflage von vielleicht 1-2 mm (eher viel weniger) auf dem Holzkeil über eine Breite von 4,3 cm. Durch das kontinuierliche Gefälle von diesem Holzkeil ist dann dort unter der restlichen Unterseite von der Tür ein Luftraum und keine Verbindung mehr. Daraus ergibt sich eine Gesamtauflagefläche von noch nicht einmal einem ganzen Quadratzentimeter (0,86 cm2 bei 2 mm Auflage).

 

Das kann man drehen wie man möchte, aber es bleibt die Tatsache, daß sich der Winkelgrad von der Tür in diesem Falle beim Öffnen und Draufziehen auf diesen Holzkeil verändert. Bei einem sehr kräftigen Ziehen rutscht der Holzkeil ein gutes Stück mit über den PVC-Boden, bevor die Tür und der Keil es dann nicht mehr zuläßt. Der Keil verändert zwar auch seinen Winkel, aber sitzt immer wieder schräg unter der offen stehenden Tür. Bei diesem nun nach unten verlaufenden Keil wird auch noch durch diese Schräge zusätzlich der Kontakt aber von oben links nach unten rechts verlaufend unterbrochen. Demnach hätte jetzt diese Unterkante von der Tür mit nochmals viel weniger Auflagefläche als von den 0,86 cm2 auf diesem Holzeil schräg aufgesäßen. Der Keil ist am Ende ca. 3,8 cm und an der stumpfen Spitze  ca. 1,2 cm Hoch (3,8-1,2= 2,6). Diese ca. 2,6 cm Höhenunterschied verlaufen über eine Länge von ca. 19,9 cm bis nach ganz unten zur abgestumpften Spitze. Die Höhe des Keils wird nach unten verlaufend bei jedem Zentimeter um ca. 0,13 cm Gefälle verringert (2,6:20,0= 0,13 cm). Dadurch verliert der angebliche schräge Holzkeil kontinuierlich bei dieser herbeigeführten Notwehrverkeilung den Kontakt unter der Tür von oben links über diese Breite von 4,3 cm nach unten rechts. Durch diese Schräge von dem Holzkeil ist aber nun die zuvor schon sehr großzügige berechnete Auflagefläche mit vollem Kontakt auf der ganzen Breite nochmals wesentlich viel kleiner als schon von den nur 0,86 cm2. Wie sollte dann aber die Tür mit so einer nochmals überaus geringeren Auflagefläche von diesem Keil so festgehalten werden, daß Ehrhardt dann überhaupt Kräfte dafür brauchte und sich deshalb sogar auch noch ganz neu in meiner Berufung bücken mußte? Nur wegen diesem angeblichen Holzkeil wurde es eine Notwehr und auch jedes Mal sein Freispruch.

Selbst wenn mein rekonstruierter Kunststoffkeil eine Toleranz von 1-2 mm irgendwo von dem damaligen Originalkeil aus Holz hätte, würde das auch nichts Gravierendes an meinem überprüften Ergebnis verändern. Der andere originale Holzkeil ist 4,3 cm breit. Durch sehr viel Zufall bemerkte ich am 02.05.2016 noch 2 weitere Holzkeile in dem Keller nebenan. Auch diese beiden jeweils ganz anders zugeschnittenden Holzkeile haben nur eine Breite von 4,3 cm.

 

Die dann aber immer offen stehende Tür hätte so fast gar keine Auflagefläche und so gut wie keinen Halt mehr. Jeder hätte diese Tür von Innen ganz leicht mit nur Gegendrücken, einem Stoß oder Gegentreten oder -springen in Richtung Treppenhaus wieder vom Keil lösen können. Jetzt bin ich sogar selbst davon überzeugt, daß selbst Kinder ab einem gewissen Alter dann noch nicht einmal damit Probleme gehabt hätten. Es spielt auch keine Rolle dabei, ob es so war wie im ersten Urteil oder auch ganz anders dargestellt bei meiner Berufung. Die Wahrheit ist aber, daß wenn es tatsächlich so gewesen wäre, daß man dann die Tür ohne jegliche Anstrengung jedes Mal nur schon mit dem Türgriff hätte ganz leicht von diesem Keil lösen können. Warum also sollte ich mit meiner Intelligenz die dann aber offen stehende Tür jedes Mal so dämlich unterkeilt haben? Genauso, daß ich dann mit meiner Intelligenz dann auch noch bei dieser offenen Tür sinngemäß gesagt haben sollte: “Damit ihn keiner schreien hören kann“. Ich wußte es doch auch schon, daß Ehrhardt wegen mir bei der Polizei war und es mir auch sogar bestätigt hatte. Wenn ich doch wirklich so ein “dummer Mensch“ wäre, warum bin ich dann aber der Einzige, der diese unzählbaren Falschaussagen beweisen kann?

 

Am 17.02.2015 ging ich auch in den Keller nebenan, wo auch eine Brandschutztür mit funktionierendem Schließmechanismus und noch dieser passende Holzkeil vorhanden ist. Ich ließ diese Kellertür ins Schloß fallen und schob diesen ähnlichen Holzkeil vor die Absatzkante. Dort sind die Maße etwas anders und dieser Holzkeil ist für die Fahrradkellertür leider zu niedrig. Sonst hätte ich diesen Holzkeil sehr gerne für meine Ermittlungen eingesetzt. Wenn ich das nicht vorher ausprobiert hätte, wäre ich tatsächlich ein sehr dummer Mensch. Dann öffnete ich die Tür und zog mit dem Griff diese Brandschutztür mit viel Kraft auf diesen Keil. Der Holzkeil rutschte dadurch ein gutes Stück auf dem PVC-Boden mit bis endlich die Tür auf dem Keil stoppte. Ich machte auch davon so gut es ging Fotos. Die Tür stand jetzt um ein gutes Stück viel weiter als 18 cm offen. Auch jetzt saß der Holzkeil immer schräg unter der Tür. Fast ganz ohne Anstrengung und absolut ganz leicht ohne jeglichen Widerstand von diesem Holzkeil konnte ich die Tür aber wieder in Richtung Treppenhaus drücken und somit wieder vom Holzkeil ohne irgendwelche Probleme lösen. Das ist doch auch kein Wunder bei dieser minimalen Auflagefläche von weit unter einem Quadratzentimeter.

 

Es bedeutet aber, daß wenn man vom Treppenhaus die Fahrradkellertür mit dem Griff ganz leicht vom Keil gezogen hätte und dann die Tür wieder auf dem Keil in den Fahrradkeller gedrückt hätte, daß dann der Keil mit gerutscht wäre und der Türspalt so groß werden würde, daß man hinein kommen könnte. Wenn es so gewesen wäre, wie es in der Berufung geschildert wurde, dann hätte der ca.19,9 cm lange Holzkeil mit der sehr stumpfen Spitze weit unter der offenstehenden Tür hervorgeschaut. Zwischen der geöffneten Tür und dem PVC-Boden ist ein ca. 3,5 cm hoher Abstand im Fahrradkeller. Man hätte dann aber ganz locker durch diesen Türspalt durchgreifen können. Man könnte auch den losen Keil mit der 1,2 cm hohen stumpfen Spitze weit in den Raum mit dem Fuß oder einer Hand stoßen. Alles nur ein paar Sekunden und wer hätte denn dann wirklich Hilfe bei diesen sehr schweren Verletzungen wie 7 stark blutende Platzwunden gebraucht (Beweise 04)? Da direkt rechts neben der Fahrradkellertür in dem Zwischenraum übereinander gestapelte Autoräder lagen, hätte diese Tür durch diese Behinderung größer aufgemacht werden müssen. Auch eine Normal geschlossene Tür nimmt auch schon Zeit beim Öffnen in Anspruch. Alles nur eine Auslegungssache.

Warum steht bei Ehrhardt etwas ganz anderes im ersten Urteil und dem Protokoll, als bei der Berufung? Im Urteil steht: “…und habe den Holzkeil heraus gerissen, die Türe geschlossen und dabei auf dem Holzstück verkeilt. Der Nebenkläger habe sinngemäß geäußert: “Du gehörst mir, keiner hört dich hier schreien.“. Warum hätte ich das dann mit meiner Intelligenz bei der nun aber offen stehenden Tür sagen sollen?

 

Urteil

Fahrradkeller

So hätte aber Jeder in dem ersten Urteil vom Treppenhaus aus ganz leicht und ohne irgendwelche Probleme in den Fahrradkeller kommen können. Wurde es deshalb in meiner Berufung für seinen Freispruch nun ganz anders für seine angebliche Notwehr dargestellt? Damit jetzt der Zugang vom Treppenhaus nicht mehr angeblich so leicht gewesen wäre, wie es aber noch ganz eindeutig im ersten Urteil möglich gewesen wäre.

Bei meiner Berufung hatte ich wieder angeblich was ganz Anderes zu Ehrhardt gesagt. Lesen sie bitte dazu meine sehr ausführliche Aussage!

 

Berufung

Und immer sollte ich auch noch Ehrhardt 4 Mal mit “Du“ angesprochen haben.

 

Das Einzige was der Wahrheit entspricht ist, daß er nach meinem Fragen zugegeben hatte, daß er bei der Polizei wegen mir war. Nichts aber mehr davon, daß in keiner mehr hätte schreien hören können.

 

Im ersten Urteil steht auch, daß der Keil von außen gegen diese Tür gedrückt habe.

Müßte es aber nicht heißen, daß die Tür gegen den Keil gedrückt habe, wegen dem Absatz unter der Tür? Für mich ist außen aber schon das Treppenhaus. Mir stehen jetzt die Fragezeichen in meinem Gesicht! Warum hatte dann nicht Ehrhardt in seinem Urteil erwähnt, daß ich doch zumindest einmal gegen diese Tür mit vollem nötigen Anlauf hätte gegenspringen müssen, damit sie noch stärker verzwickt hätte sein können? Oder verstehe ich das jetzt vollkommen falsch? Warum mußte dann aber auch noch in meiner Berufung diese schon so extrem verzwickte Unterkeilung ganz neu und vollkommen anders geschildert werden?

 

Warum steht es aber im Protokoll ganz anders: “Er zischte zum Keil, machte die Türe dich und sagte zu mir, jetzt bist du fällig, jetzt mach ich dich fertig, jetzt mußt du für alles büsen.“. Deshalb habe ich ja auch noch so viele Narben auf meinem Kopf und wieder eine ganz andere Version und warum hatte dann Ehrhardt selber nicht eine Einzige sichtbare blutende Verletzung?

 

Protokoll

Wie kann im Protokoll von dem ersten Urteil stehen, daß ich die Tür “dich“ gemacht hätte, wenn ich aber vorher den Holzkeil mit dem hohen Ende vor die Kante gelegt haben sollte? Demnach müßte aber die Tür ganz eindeutig offen gestanden sein. Was denn nun bitte?

 

Oder entspricht es einigermaßen meiner Wahrheit, daß ich erst den Keil unter der ganz offenstehenden Tür bis an der linken Wand entfernt hatte und dann erst konnte ich diese Tür ganz Normal wie jede andere Tür auch komplett schließen. Aber nichts von einer Unterkeilung.

 

Protokoll

Auch hier im Protokoll erwähnt Ehrhardt nichts von einer Unterkeilung und das er beim Verlassen von dem Keller irgendwelche Schwierigkeiten gehabt hätte. Aus diesem Eintrag im Protokoll kann ich nur herauslesen, daß er als erster den Fahrradkeller verlassen hätte und ich anscheinend noch angeblich auf diesem Fahrrad liegen sollte. Wie kam denn jetzt Ehrhardt als erster aus dem Fahrradkeller, wenn doch die Tür noch so angeblich unterkeilt gewesen sein sollte? Hatte sich nun der angebliche Holzkeil von ganz Alleine in Luft aufgelößt?

 

Wenn es um die Polizei geht, bleibt  Ehrhardt komischerweise wieder bei der Wahrheit, daß ich schon vorher die Polizei angerufen hatte. Wie konnte er mich dabei wieder angeblich von Oben mit dem Knöchel (Beweis 05) auf meinem Kopf auch noch unter den 5 Rohren (Beweis 06) gehauen haben? An die 5 Rohre hatte er bei seinen Falschaussagen auch nicht mehr gedacht.

  

Berufung

Da der Holzkeil aber in dem ersten Urteil mit dem hohen Teil an dem Absatz (Kante) gelegen haben sollte, wäre diese Schilderung in der Berufung: “…Hilfe von außen wegen der verkeilten Tür nicht zu erwarten war…“ aber nicht Möglich gewesen. Ist das auch der Grund und die Antwort für diese ganz neue Schilderung vom Keil in meiner Berufung?

Hier ist es auch nicht anders, wie bei schon den beiden Fäusten (Beweise 03)/dann ein Knöchel, Verletzungen im Gesicht/sind aber nur auf meinem Kopf und aus 1. Sturz mit meinen  ganzen Verletzungen gleichzeitig wurden es dann 2 Stürze usw.

 

Warum bekam dann aber mein Anwalt diese Zeugenaussage nach dem Freispruch von Paul Ehrhardt und nach dem ersten Zeitungsartikel?

                                                  

Warum nichts von der Unterkeilung und warum dann die Notwehr, wo ich doch mit 48 Jahren nicht die noch so geringste körperliche Chance gegen diesen viel kräftigeren Ehrhardt mit 68 Jahren gehabt haben sollte? Warum wurde diese belastende Aussage gegen Ehrhardt und mein erheblich beschädigter Jägerzaun nicht in dem Urteil von meiner Berufung vermerkt. Auch noch 2 weitere sehr belastende Aussagen fehlen.

 

Wichtig war doch nur, daß Ehrhardt immer wieder freigesprochen wurde. Nur meine Aussage wurde nie berücksichtigt. Warum sagte er es schon ganz anders bei seiner Anzeige bei der Polizei, dann wieder ganz anders im Urteil und auch noch einmal ganz anders in meiner Berufung?

 

Aber es ist vollkommen egal, ob ich angeblich diese Fahrradkellertür von vorne oder hinten unterkeilt haben sollte. Die unwiderrufbare Tatsache bleibt aber, daß dann die Tür immer offen gestanden wäre und eine Verkeilung für diese angebliche Flucht- und Hilfsbehinderung absolut zwecklos gewesen wäre. Die Fahrradkellertür ist eine Brandschutztür, die auch unter der Tür eine Umrahmung hat und ist nicht wie eine normale Tür, die unten einen durchgehenden offenen Spalt hat. Der Holzkeil wäre immer Schräg unter der offenen Tür gewesen und hätte dadurch nur diese minimale Auflagefläche. Selbst bei einer Auflagefläche ohne diese Schräge mit vollem Kontakt über die ganze Breite von dem Holzkeil wären es höchstens 0,86 cm2. Da war ich schon mehr als sehr großzügig mit den 2 mm Auflagefläche über die gesamte Breite von 4,3 cm und das reicht aber auch nicht für diese angebliche Notwehr. Für diesen absurden Humbug soll ich weiterhin der Täter bleiben? Und auch keine Äußerung oder ein Vermerk in dem ersten Urteil, daß ich angeblich gegen diese Türe mit voller Wucht gesprungen wäre, damit sie ein ganz bißchen mehr Halt bekommen hätte. Und in der Berufung sollte angeblich die offene Tür nur durch mein daraufziehen so verkeilt gewesen sein.

 

Selbst der zuständige Polizeibeamte, der am 27.09.2006 wieder in Beisein von seinem Kollegen irgendetwas im Fahrradkeller mit dem noch vorhandenen Holzkeil bei geöffneter Tür ausprobierte, sagte auch wie ich bei der Berufung, daß sinngemäß auch nur ein Kind mit dieser Unterkeilung Probleme hätte haben können. Steht aber auch nicht in meiner Berufung. Was der Polizeibeamte genau im Fahrradkeller hinter der geöffneten Brandschutztür machte, konnte ich auch wieder nicht sehen, weil ich mit seinem Kollegen draußen im Treppenhaus stand. Danach hätte ich es sofort selber ausprobieren müssen. Man kann es drehen wie man möchte, aber diese so überaus geringfügige Auflagefläche von noch nicht einmal einem einzigen ganzen Quadratzentimeter rechtfertigt nicht diese angebliche Notwehrsituation für seinen Freispruch. Der angebliche Holzkeil stellt höchstens nur Optisch ein Hindernis dar und kann aber auch selbst bei Ehrhardt kein Wunder beim Festhalten von der geöffneten Fahrradkellertür bewirken. Diese herbeigewünschte Notwehrbegründung ist nicht nur Absurd, sondern einfach nur lächerlich. Wie groß müßte den theoretisch die Auflagefläche tatsächlich an Quadratzentimetern sein, womit diese geöffnete Brandschutztür auf dem Holzkeil aufliegen müßte, damit so eine Notwehr tatsächlich rechtens begründet wäre?

 

Ich mußte bei diesen Schlägen von Ehrhardt aus Notwehr aufstehen. Ehrhardt hörte von sich nicht auf, mir im Sitzen auf meinen Kopf zu schlagen und hätte dann auch ganz sicherlich irgendwann meine Schläfen getroffen. Bei so viel durchtrainierter Mühe mit wachsender Begeisterung war er sich auch schon sehr sicher, daß ich nicht mehr aufstehen würde. Mir blieb nur noch das Aufstehen, egal wie.

 

Während ich bei meiner Berufung fast nur draußen saß, hätte mein Anwalt Alleine schon gegen diese ganz neue Unterkeilung etwas unternehmen müssen. Warum sind das nicht schon genug Beweise mit der so geringen Auflagefläche dafür, daß diese beiden Urteile zu Unrecht gesprochen wurden? Aber Ehrhardt wurde mit diesen angeblichen auch noch unterschiedlichen Unterkeilungen von dieser Brandschutztür freigesprochen und konnte mich somit auch noch unbeschadet fast totschlagen, auf das allerübelste verleumden, beleidigen, meinen Jägerzaun brachial abreißen und bekommt bis heute von allen Seiten weiterhin das volle Wohlfühlprogramm. Lesen Sie auch bitte noch meine sehr ungerechte Verurteilung von dem gleichen Richter (Beweise 22)! Mal sehen, was Sie dann erst sagen!

 

02.)

Meine 3 Anzeigen gegen Ehrhardt innerhalb von nur 4 Tagen wurden durch seine Falschaussagen eingestellt und auch in keinem Urteil vermerkt  –  aber dafür nur ganz groß meine Ballgeschichte. Mein beschädigter Jägerzaun wurde von der Polizei fotografiert, warum aber nicht so eine Bluttat? Da hatte er keine Angst, daß er sich dabei als ein Marcumar-Patient verletzen könnte.

 

Nur ein paar Wochen vor der ersten Gerichtsverhandlung zeigte ich Ehrhardt 3 Mal innerhalb von nur 4 Tagen an: Die 1. Anzeige wegen übelster Beleidigung von Ehrhardt wie “Geisteskrank“ und was ich für ein “Arschloch“ sein sollte und ich konnte es noch nicht wissen oder vorausahnen, was Ehrhardt am nächsten Tag macht. Auch Ehrhardt mußte die erste Einladung für die erste Gerichtsverhandlung bekommen haben.

Ehrhardt braucht es nur abstreiten und muß nicht mühselig Beweise so wie ich ermitteln.

 

Die 2. Anzeige gegen Ehrhardt am nächsten Tag, weil er mir mit Vorbereitung meinen Jägerzaun mit einer Länge von ca. 2,80 m von meiner Terrasse mit brachialer Gewalt abgerissen und dabei stark beschädigt hatte. Ich hatte sogar meinen Zaun an der Hauswand befestigt. Hierbei hatte er merkwürdigerweise keine Angst, daß er sich als ein Marcumar-Patient an den rostigen Nägeln oder an dem Holz lebensbedrohlich verletzen könnte. Er lebte nur seine unbeherrschte Rage aus. Das war der 2. tätliche Angriff von Ehrhardt gegen meine Person.

Ehrhardt behauptete, daß das sein Jägerzaun sei und dadurch noch nicht die Eigentumsverhältnisse geklärt wären. Wozu braucht Ehrhardt diesen Zaun, wo er doch unter dem Dach wohnt und wie durfte er diesen Zaun auf das Grundstück von meinem Vorgänger setzen? Aber meinen Jägerzaun durfte ich mit meiner Arbeit und selbstverständlich auch auf meine Kosten Anfang Juni 2005 streichen, weil Ehrhardt mich dazu als Hausmeister aufgefordert hatte (Rechnung). Das war auch wieder kein Zufall, daß ich ihn schon einen Tag zuvor wegen übelster Beleidigung angezeigt hatte. Ich bin kein Hellseher, der das schon wissen konnte.

 

1. Abmahnung Eigentümerversammlung

 

Nachdem ich erfahren hatte, was Ehrhardt schon vor meiner Zeit in diesem Haus mit Schuhen gemacht hatte, stellte auch ich Schuhe in das Treppenhaus, um zu sehen, was er jetzt macht. Auch von dieser Zeugenaussage steht nichts in dem Urteil von meiner Berufung. Ehrhardt darf sich Alles erlauben. Da sagt Niemand etwas. Gegen eine Tür klopfen ist natürlich viel Schlimmer, als wenn er mir 7 stark blutende Platzwunden und eine Prellung in Form von einer großen fühlbaren Beule im Sitzen von Oben auf meinen Kopf schlagen und meinen Jägerzaun auch brachial abreißen durfte.

 

Warum wurde dann aber mein abgerissener Jägerzaun von 2 ganz anderen Polizeibeamten fotografiert? So ein kleiner unbedeutender unwichtiger Sachschaden ohne hohen Materialwert wurde von der Polizei fotografiert, aber der Tatort Fahrradkeller mit so einer brutalen Bluttat, wo die Reinigung mit 2 Personen 90 Minuten dauerte (Beweise 12) und einem erheblich beschädigten Fahrrad (Beweise 11) und wo Ehrhardt auch noch von versuchten Totschlag (Beweise 12/15) redet, der wurde bei so einem schweren Gewaltverbrechen mit so vielen schweren Verletzungen nicht fotografiert. Nur ein ganz kleines Foto vom Fahrradkeller und ich hätte mir das letzte Jahrzehnt viel unnützer Arbeit, Geld und Nervenaufreibung ersparen können. Aber das Alles ist doch überhaupt nicht Schlimm und Erwähnenswert.

 

Hierfür hatte Ehrhardt durch sein regelmäßiges Training in einem Fitness-Studio genug Muskeln, aber nur nicht bei einem sehr kleinen und nicht vorhandenen Holzkeil, den er nur aus der Luft gegriffen hatte.

Der Jägerzaun stand sogar in der Zeitung.

 

Ich fand auch keine Zeugen und es hatte sich Niemand gemeldet.

 

Die 3. Anzeige in nur 4 Tagen gegen Ehrhardt wieder wegen Beleidigung wie “Geisteskrank/Arschloch“ ich wieder sein sollte.

 

Alle 3 Anzeigen gegen Ehrhardt in nur 4 hintereinander folgenden Tagen kurz vor der ersten Gerichtsverhandlung wurden eingestellt und auch nie in einem Urteil vermerkt. Ehrhardt brauchte nur wieder alles abstreiten und ganz wichtig nicht die Wahrheit sagen. Das ist doch auch kein Zufall, daß Ehrhardt den Jägerzaun zugegeben hatte, weil der Zaun angeblich ihm gehören würde und es aber wieder kein Beweis dafür ist, daß er mich den Tag davor und 2 Tage dahinter 2 Mal auf das Allerübelste beleidigt hatte. Ich muß mir Alles gefallen lassen (siehe Start – Ich informierte auch Ehrhardt über meine Homepage).

 

Warum wurde wohlbemerkt in meiner  Berufung als absolut Einziges  nur meine Ballgeschichte ganz groß erwähnt und aber mein Jägerzaun, seine Beleidigungen und die 3 belastenden Zeugenaussagen gegen den von mir Angeklagten Paul Ehrhardt aber nicht?

Es war ein Ball aus Kunststoff und kein Fußball aus Leder. Die Anzeige gegen mich wurde eingestellt. Nur ich mache Alles falsch und die Anderen machen Alles immer nur richtig. Aber nichts davon, daß der Vater von dem Jungen, der auf meiner Terrasse Hausfriedensbruch beging, sich nicht an seine Aufsichtspflicht gehalten hatte und ich ihm für diesen Kunststoffball sogar 35,00 DM bezahlen wollte. Davon erwähnte er nichts bei seiner Anzeige gegen mich. Nun bekam er noch nicht einmal mehr diese 35,00 DM. Obwohl ich es den Kindern schon mehrmals untersagt hatte, flog dieser Ball immer wieder über den Zaun auf meine Terrasse. Die Kinder spielten schon sehr lange und hörten auch nicht auf. Der Ball war immer wieder auf meine Terrasse geflogen, obwohl ich ein eindeutiges Hausverbot ausgesprochen hatte. Was wäre aber gewesen, wenn sich dabei ein Kind oder auch dieser Junge beim Runterklettern über den Zaun und der Terrassenböschung verletzt hätte? Bei Ehrhardt standen nur Schuhe im Treppenhaus und er zerschnitt sie. Er sah die Schuhe aber auch nur, wenn er in den Keller ging.

 

03.)

Ehrhardt hatte laut Attest von seinem Arzt nur eine nicht sichtbare Prellung an seinem rechten Arm und seinem linken kleinen Finger. Laut seinen sehr bedrohlichen Schilderungen, daß ich ihn sogar totschlagen wollte, hätte er aber viel mehr sichtbare und blutende Verletzungen haben müssen. Warum wurde bei der Polizei nicht schon seine Falschaussage mit seinen beiden Fäusten in mein Gesicht erkannt und er hatte auch keine Schlagspuren an seinen Händen? Wie hätte ich mir auch gleichzeitig Alle meine ganzen Verletzungen nur durch einen einzigen Sturz zuziehen können?

 

Ehrhardt  ging  auch  noch damit  zu seinem Hausarzt  und ließ  sich  ein ärztliches Attest über eine nicht sichtbare Prellung am rechten Arm und am linken kleinen Finger geben. Warum keine sichtbaren blutenden Verletzungen an seinen beiden Fäusten und auch nicht an diesem absurden Knöchel? Mein Anwalt durfte mir keine Kopie von diesem Attest geben, aber bezahlen durfte ich Alles. Alleine dieses Attest als ein Marcumar-Patient hätten schon seine ganzen Falschaussagen verraten müssen. Ehrhardt hatte sich ganz Alleine diese nicht sichtbaren Verletzungen durch sein nicht aufhörendes Schlagen von Oben auf meinen Kopf im Sitzen zugefügt. Ich hatte ihm dazu keinen Anlaß gegeben und hatte ihn sogar festgehalten. Auch danach hörte er nicht auf. Für diesen ganzen Spaß den er mit mir im Fahrradkeller hatte, macht Ehrhardt auch noch ein Drama daraus. Normalerweise hätten schon die beiden von mir gerufenen Polizeibeamten ihre berechtigten Zweifel bei seinen Schilderungen bei seiner Anzeige gegen mich bekommen müssen.

 

Bei der Polizei sagte Ehrhardt aus, daß er mich mit seinen beiden Fäusten in mein Gesicht geschlagen hätte. Unten im Protokoll von dem ersten Urteil steht: “Ich sah, dass er Verletzungen hatte im Gesicht“. Mit seinen beiden Fäusten hätte er mir unmöglich im Stehen diese Platzwunden auf meinem Kopf schlagen können. Bei der Polizei hätte er aber schon sichtbare blutende Verletzungen an seinen beiden Fäusten haben müssen. Deshalb kam jetzt der ganz neue Knöchel und auch dafür hatte er keine sichtbaren Verletzungen. Warum bemerkte der zuständige Polizeibeamte und auch sein Kollege nicht schon, daß Ehrhardt keine Einzige sichtbare Verletzung hatte, auch nicht an seinen beiden Fäusten, daß an seinem Hemd keine Knöpfe fehlten, daß die Brille nicht beschädigt war und als ich kam, daß ich nicht eine einzige Verletzung in meinem Gesicht hatte und nur mein ganzer Kopf oben über meiner Stirn verbunden war (Beweise 04/13/14)?

 

Protokoll

Das sagt der Richtige. Wer ist hier der Schauspieler, mit solchen geringfügigen Verletzungen? Hatte nicht eine einzige sichtbare blutende Verletzung und redet aber von Totschlag (Beweise 12/15), so wie ich das gemacht haben sollte. Was wäre denn erst dann mit seinem rechten Arm gewesen, wenn ich nicht bei dieser sehr schlechten Sitzposition mit meinem eisernen Willen aufgestanden wäre? Meine Fotos von meinen ach so harmlosen und nicht so gravierenden Verletzungen folgen direkt im Anschluß (Beweise 04).

 

Auch der zweite Polizeibeamte sah im Treppenhaus ganz genau, daß mich die Sanitäter von dem Rettungswagen nur auf meinem Kopf ab meiner Stirn verbunden hatten und nichts in meinem Gesicht. Aber warum bemerkte nicht spätesten dann der zuständige erste Polizeibeamte, als ich nach dem Krankenhaus geduscht zu ihm mit einem sehr großen Kopfverband kam und keine Einzige sichtbare Verletzung in meinem Gesicht hatte, daß Ehrhardt  bei seiner Anzeige nicht die Wahrheit gesagt und er auch keine Schlagspuren als eindeutigen Beweis an seinen beiden Fäusten hatte? Bei dieser Anzeige gegen mich sagte Ehrhardt ganz eindeutig aus, daß er sah, daß ich Verletzungen in meinem Gesicht hatte. Meine 7 Platzwunden (Beweise 04) habe ich aber nur Oben auf meinem Kopf und nicht in meinem Gesicht? Wie kann jemand wie Ehrhardt der auf dem Gymnasium war total vergessen, wohin er mich so oft geschlagen hatte? Nach der weiteren Aussage von Ehrhardt bei der Polizei sollte ich mir laut dem ersten Staatsanwalt alle meine Verletzungen aber gleichzeitig nur durch einen Sturz in die Fahrräder rückwärts oder rücklings zugezogen haben.

 

Gutachten Krankenhaus

Warum hat diese Aussage keine Bedeutung mehr? Anstatt von den beiden Fäusten nun durch einen einzigen Sturz. Im Urteil wurden es dann sogar 2 Stürze und zu den beiden Fäusten in mein Gesicht kommt jetzt dieser Knöchel von Oben auf meinen Kopf im Stehen (Beweise 05/06). Mit den Fäusten konnte er mir auch im angeblichen Stehen niemals diese 7 Platzwunden auf meinem Kopf zufügen. Erst die Schläge von vorne mit seinen beiden Fäusten und dann nur noch von Oben. Auch am Knöchel hätte man bei Ehrhardt etwas sehen müssen. Wenn das sein Hausarzt mit in das Attest geschrieben hätte, dann wäre das Glaubhafter gewesen. Seine ganzen immer wieder anders erzählten Schilderungen stimmen mit meinen so vielen Verletzungen nicht überein (Beweise 17) und er wiederum hätte auch eindeutig viel mehr sichtbare und blutende Verletzungen nach seinen so dramatisch geschilderten Falschaussagen haben müssen.

 

Berufung

Wie konnte er sich bei diesen angeblichen Knöchelschlägen (Beweise 05/06) von Oben auf meinen Kopf im Stehen mit so einer außergewöhnlich geringen Schlagkraft von gleich Null eine auch noch schmerzhafte Prellung an seinem rechten Arm zufügen? Wie bekam ich dann die 7 Platzwunden? Dagegen sind meine dokumentierten Verletzungen nichts und nach über 2 Jahren hatte er jetzt ganz neue Verletzungen bei meiner Berufung. Warum hatte die sein damaliger Hausarzt übersehen und auch nicht fotografiert? Wie konnte so eine lebensbedrohliche Hautabschürfung bei einem Marcumar-Patient übersehen werden und warum hatte er damals keinen Verband oder zumindest ein Pflaster? Wenn ich nicht dieses Attest gelesen hätte, hätte ich es auch nicht mehr gewußt, wer sein Hausarzt ist. Warum mußte Ehrhardt als Beweis von seinen neuen angeblichen Verletzungen auch kein Attest oder Gutachten vorlegen? Warum mußte er nicht in das Krankenhaus, obwohl ich ihn doch totschlagen wollte (Beweise 12/15)? Die Tatsache bleibt bis heute, daß es nicht einen einzigen handfesten Beweis für seine ganzen Falschaussagen gibt.

 

04.)

Meine ganzen schweren Verletzungen mit 3 Arztberichten und auch Fotos.

 

Ich habe den Entlassungsbericht vom Krankenhaus, ein ärztliches Attest und ein zusätzliches Gutachten von diesem Krankenhaus, was ich wegen der Behauptung von dem ersten Staatsanwalt in Auftrag geben mußte, weil ich mir angeblich alle meine vielen Verletzungen gleichzeitig bei einem einzigen Sturz in die Fahrräder zugezogen haben sollte.

 

Entlassungsbericht Krankenhaus

 

Ärztliches Attest

 

 

Zusätzliches Gutachten

 

Bis auf ganz wenige Ausnahmen von mir selbst wurden diese Fotos von einem Arzt aufgenommen.

Sind das Alles nur ganz harmlose unwesentliche Verletzungen und Ehrhardt macht aus einer Mücke eine riesengroße Elefantenherde?

 

  • Der allererste Schlag auf meinen Kopf  über meinem rechten  Auge auf meiner Stirn erfolgte erst im Stehen und tat auch überhaupt nicht weh.

  • 7 stark blutende multiple Rißquetschwunden über den ganzen Kopf verteilt, eine davon ist hinter dem linken Ohr am Kopfansatz und wurden alle mit 25 Fäden vernäht, was sehr angenehm trotz der Spritzen war.

  • Eine Schädelprellung in Form von einer sehr harten fühlbaren Beule.

  • Alle diese 8 Schläge waren sehr schmerzhaft und mir wurde sogar schwarz vor Augen und schwindlig.

  • Ich war kurz davor Bewußtlos zu werden. Ohne meinen eisernen Willen hätte auch ich es nicht geschafft aufzustehen.

  • Rechts am Gesäß eine streifige Abschürfung 2 x 7 cm mit umgebenen Bluterguss.

  • Mein Gesäß schmerzte die ganze Zeit über so lange wie ich auf der Felge von dem Vorderrad wegen Ehrhardt seiner massiven Behinderung sitzen mußte.

  • Eine kleine Wunde mit blauem Fleck an der Innenseite des linken Handgelenkes beugeseitig.

  • Am rechten Ellenbogengelenk medial fand sich eine Prellmarke von 2 cm Durchmesser.

  • Blauer Fleck am rechten Schienbein (kein Foto).

  • Am nächsten Tag schmerzte auch mein operierter linker Arm vom Festhalten von Ehrhardt.

  • Konnte einige Tage nur sehr schlecht schlafen, weil ich  immer  mit

    irgendeiner Platzwunde/-en auf dem Kissen lag.

  • Ich nahm 4 Kilo wegen der psychischen Belastung ab.

Meine schweren Verletzungen waren nicht weltbewegend und das was Ehrhardt mir angetan hatte, daß war kein versuchter Totschlag. Er hätte auch ganz leicht meine Schläfen treffen können. Aus meinen 7 Platzwunden wurden im Urteil 6 (Beweise 15/Zeitungsartikel). Und diese ganzen Verletzungen sollte ich mir auch noch gleichzeitig nur durch einen einzigen Sturz zugezogen haben.

 

Mein Blut ist für mich ein sehr großes Beweismittel, weil dort wo es nicht vorhanden sein durfte habe ich es gefunden und fotografiert und da wo mein Blut nach den Falschaussagen von Ehrhardt hätte aber vorhanden sein müssen fehlt es aber immer. Die große Reinigung von sage und schreibe ganzen 90 Minuten mit 2 Personen beweist ja auch, wie viel von meinem Blut entfernt werden mußte (Beweise 11)? Ich hatte Alles was ich noch nach dieser Reinigung sehen konnte auch in Gegenwart von Freunden fotografiert. Warum klärte das nicht die Spurensicherung bei so einem brutalen Gewaltdelikt? Blut ist hartnäckig, auch wenn es gründlich mit Reinigungsmitteln gesäubert wurde.

 

05.)

Der absurde Knöchel von Oben auf meinen Kopf im angeblichen Stehen. Wenn Ehrhardt mich so tatsächlich geschlagen hätte, wäre aber die Schlagkraft gleich bei Null gewesen. Warum habe ich mich dann nie gewehrt, wenn es so gewesen wäre?

 

Im Protokoll von diesem Urteil steht aber ganz eindeutig das Ehrhardt es sah, daß ich Verletzungen in meinem Gesicht hatte. In meinem Gesicht hatte ich aber nicht eine einzige Verletzung.

 

In seiner Anzeige bei der Polizei sagte er aus, daß er mich mit seinen beiden Fäusten in mein Gesicht geschlagen hätte. Mit diesen beiden Fäusten hätte er mir unmöglich von Oben im Stehen Platzwunden auf meinen Kopf schlagen können.

 

Nun wurde zum ersten Mal von dem Knöchel in dieser Verhandlung gesprochen: “…mit der rechten Faust, bei vorgeschobenen Knöchel des Mittelfinger, der durch den Daumen unterlegt war…“. Diesen Satz habe ich aus dem Urteil und der Berufung zusammengesetzt. Wie konnte dann aber Ehrhardt gesehen haben, daß ich Verletzungen in meinem Gesicht hatte und nichts mehr davon, daß er mich aber in seiner Anzeige gegen mich bei der Polizei mit seinen beiden Fäusten demnach nur in mein Gesicht geschlagen hätte?

 

Urteil

Ich hätte nochmals zugeschlagen und warum hatte er auch davon wieder keine sichtbare Verletzung und ich ließ mir selbstverständlich jedes Mal auch noch von Oben mir eine sehr schmerzhafte und sehr stark blutende Platzwunde mit diesem angeblichen Knöchel auf meinen Kopf schlagen?

 

Protokoll

Berufung

Und diese ganzen sehr schmerzhaften Schläge ließ ich mir so ohne weiteres mit meinen Händen in meinen Hosentaschen über mich ergehen. Wie hätte ich ihn dann aber totschlagen können? Wie hätten wir denn dann auch noch Stehen müssen, damit ich dann auch noch rückwärts in diesen Heimtrainer hätte fallen können?

 

Es scheint selbstverständlich zu sein, daß sich so zwei Kontrahenten gegenseitig mit diesem beschriebenen Knöchel von ganz Oben beim Stehen auf den Kopf schlagen. So etwas habe ich noch nicht einmal in einem ganz schlechten Film gesehen. Um sich so von Oben auf den Kopf hauen zu können, müßten aber die beiden Kontrahenten ganz dicht voreinander stehen. Wenn es tatsächlich Möglich wäre, hätten aber beide Gegner keine Deckung mehr vor ihrem Gesicht und von Oben über dem Kopf ist die Schlagkraft gleich Null. Warum schlug mir Ehrhardt angeblich so auf meinen Kopf im Stehen und nicht in mein Gesicht? War das schon der Vorsatz? Warum sollte ich mir das auch noch bei einem Altersunterschied von 20 Jahren immer als angeblicher “Gewalttäter“ bei so einem dichten Abstand ohne mich zu wehren Gefallen lassen haben? Nach dem ersten 1. Sturz in den Heimtrainer hätte ich es beim Aufstehen aber dann sehen müssen, daß ich blute (Beweise 15). Ich sollte auch noch geäußert haben, daß ich unbequem Liege und wie schwierig wäre es dann auch noch für mich gewesen unter diesen außergewöhnlich schlechten Liegen zwischen dem stehenden Heimtrainer und auf den Fahrrädern wieder aufzustehen? Meine Kleidung hätte dann auch noch mit meinem Blut in Berührung gekommen sein müssen. Es ist so nicht Möglich, daß ich dadurch nur eine einzige Platzwunde hätte bekommen können und lasse es mir auch selbstverständlich weiterhin ohne mich zu wehren Gefallen.

 

Wenn das Ehrhardt wirklich weiterhin nach dem allerersten absolut harmlosen Schlag noch im Stehen wieder versucht hätte, mich zu schlagen, dann hätte ich nicht eine einzige Platzwunde gehabt. Wie bekam ich dann aber von Ehrhardt die 7 Platzwunden wohlbemerkt nur im Sitzen auf dem Vorderrad auf meinen Kopf? Auch dieser Knöchel ist nur Absurd und einfach Humbug. Ehrhardt hätte auch sonst sicherlich an diesem Knöchel verletzt sein müssen. Auch die beiden Polizeibeamten hätten schon bei der Anzeige Verletzungen an seinen beiden Fäusten sehen müssen. Warum nicht? Versuchen Sie es bitte selbst!

Der Daumen sollte auch noch zusätzlich bei meiner Berufung unterlegt gewesen sein!

 

06.)

Wie konnte mich Ehrhardt aber auch noch unter den 5 Rohren mit diesem angeblichen Knöchel von Oben auf meinen Kopf im Stehen schlagen und wie sollte ich dann dadurch auch noch 3 Meter in die Fahrräder fliegen?

 

Am Schluß sollte ich mit dem Wissen, daß ich blute und wie schmerzhaft diese Schläge sind, diesen Knöchel mehrfach im Bereich der Tür mit dem Zwischenraum und der Zwischenwand auf meinen Kopf von Oben aber immer im Stehen bekommen haben und sollte durch diese nicht mögliche Wucht auch noch von Oben auf meinen Kopf dann aber gute 3 Meter schräg auf ein Fahrrad geflogen sein. Wie sollte so etwas überhaupt Möglich sein und warum hatte ich mich dann nicht auch wieder gewehrt? Schließlich wollte ich ihn doch angeblich totschlagen

Von der Zwischenwand an und dem Zwischenraum sind es ca. 1,24² m bis zur Tür.

 

Urteil

 

Berufung

Wie sollte ich durch diese angeblichen Schläge mit diesem Knöchel von Oben im Stehen auf meinem Kopf bis zu diesem Fahrrad stürzen? Erst einmal wäre die Schlagkraft gleich bei mehr als Null gewesen und dann auch noch von Oben auf meinen Kopf. Dazu hätte mich aber Ehrhardt mit einer sehr hohen Schlagkraft von vorne in mein Gesicht schlagen müssen, damit ich durch diese Wucht nach hinten gestoßen worden wäre. Dann ist aber bei dieser Schräge auch noch die Zwischenwand ein Problem, mit der ich hätte in Berührung kommen können. Dazu kommt nun auch noch das zusätzliche Problem in diesem Bereich mit den 5 Rohren:

 

Also mußte er dann aber in diesem Nischenbereich direkt vor der Tür stehen und schlug mich angeblich mehrmals mit diesem Knöchel von Oben auf meinen Kopf und ich mußte wieder nur meine Hände in meinen Taschen gehabt haben. Demnach hätte ich sehr dicht vor ihm stehen müssen und mußte dann aber noch im Zwischenraum sein oder mich im offenen Durchgang von der Zwischenwand befinden. Jedenfalls mußte Ehrhardt sich laut Urteil in der Mitte bis zu der Zwischenwand aufgehalten haben. Hinter der Zwischenwand stand direkt mein Fahrrad und daneben ein Herrenfahrrad in violett.

Über der Tür unter der Decke verlaufen 5 neben einander ummantelte Rohre bis hinter die Zwischenwand. Selbst ich kann diese Rohre im Stehen mit meiner Hand berühren. Vom Boden bis zu den Rohren ist nur eine Höhe von ca. 2,13 m. Der größere Ehrhardt könnte dann noch nicht einmal ganz ausgeholt haben um mich von Oben auf meinen Kopf mit diesem Knöchel zu schlagen und mir angeblich weitere Platzwunden zufügen, weil die 5 Rohre dicht über ihm waren und ihn somit behindert hätten. Die Schlagkraft mit diesem angeblichen Knöchel wäre sowieso schon auch ohne diese Rohre gleich Null gewesen und jetzt noch unter diesen Umständen nicht mehr Möglich, wo noch nicht einmal die Höhe für diese absurde Schilderung vorhanden ist. Unter diesen 5 Rohren konnte er mir unmöglich mit diesem Knöchel von Oben im Stehen mir sehr stark blutende Platzwunden auf meinem Kopf zugefügt haben. Wie sollte ich dann aber durch diese angeblichen nicht ausführbaren Knöchelschläge von Oben auf meinen Kopf durch diesen angeblichen auch noch 3-Meter-Flug zu den Fahrrädern gekommen sein? Selbst wenn er mich noch einmal in diesem Zwischenraum gestoßen hätte, dann wäre ich nur nach Hinten geradeaus weggeschubst worden. Wenn er mich angeblich schräg weggestoßen hätte, wäre ich zwangsläufig mit der Zwischenwand in Berührung gekommen. Wie ist es dann Möglich, daß ich vom Türbereich aus zum 2. Mal in die versetzten Fahrräder auf der rechten Seite (schräger Verlauf) gefallen/geflogen sein sollte und habe mir selbstverständlich auch wieder ohne jeglicher Reaktion meiner Hände eine Platzwunde auf einem Fahrrad zugezogen und wieder ließ ich mir auch diese mehrfachen Schläge mit diesem Knöchel ohne mich mit meinen beiden Händen zu wehren oder zu schützen Gefallen? Selbstverständlich eine Platzwunde, aber keine noch viel größere 2. Blutlache. Jetzt erst hatte ich ja angeblich Alle 7 Platzwunden und die anderen Verletzungen vollzählig.

 

Ehrhardt sollte sich vom Bücken vor dem Holzkeil aufgerichtet und umgedreht haben. Warum hätte er sich auch noch mit dem Rücken zu mir gebückt, wo ich ihn doch die ganze Zeit nur totschlagen wollte? Warum hätte er sich dann für mich so angreifbar machen lassen sollen? Und ich hätte angeblich schon mehrere blutende schmerzhafte Schläge von ihm bekommen und streichle ihm dann nur ganz vorsichtig und behutsam seinen Rücken in dieser Situation.

 

Warum haben die beiden Beamten diesen Bereich auch nicht gesichert? Dort hätte es doch auch überall voll mit meinem Blut gewesen sein müssen. Warum aber sagte er bei der Aussage bei der Polizei aus, daß er mich mehrmals mit seinen Fäusten in mein Gesicht geschlagen hätte und ich nur einmal gestürzt wäre? Von dem einen einzigen Sturz mit all meinen Verletzungen gleichzeitig ging doch auch der erste Staatsanwalt aus. Und wieder kein einziger Beweis dafür.

 

07.)

Laut dem einzigen Zeugen war nur eine Blutlache unter dem Heimtrainer. Meine Zeugen wurden nicht geladen.

 

Nun sollte ich beim ersten Sturz nur noch mit meinem Kopf die waagerechte Pedale vom stehenden Heimtrainer in der Ecke getroffen haben (laut dem ersten Staatsanwalt sollte ich mir bei nur einem Sturz sogar Alle meine schweren Verletzungen gleichzeitig zugezogen haben).

 

Urteil

Laut diesem einen einzigen Zeugen war dort nur eine größere Blutlache unter dem Heimtrainer.

 

Protokoll

Der einzige Zeuge erwähnte noch nicht einmal im Protokoll etwas von einer Blutlache und das mein Blut auf den Pedalen vom Fahrrad war und nicht aber auf der Pedale vom Heimtrainer.

 

Wo sollten wir gestanden haben, daß ich durch diese angeblichen mehrfachen Knöchelschläge von Oben auf meinen Kopf dann längs rückwärts gegen den stehenden Heimtrainer gefallen sein sollte (siehe Skizzen oben)? In welche Richtung konnten dann aber nur noch die 3 Fahrräder umgefallen sein?

 

Warum waren auch hier wieder in diesem Bereich keine Blutspritzer von seinen angeblichen Schlägen von Oben auf meinen Kopf im Stehen oben an der Decke, dem Fenster oder zum ersten Mal an der linken Wand, wo ein Fahrrad angelehnt war? Warum habe ich auch an diesem Bereich wieder nichts fotografiert und warum wurde auch dieser Bereich als Beweis nicht gesichert? Warum habe ich mich wieder als angeblicher Angreifer bei diesen blutenden und schmerzhaften Schlägen nicht verteidigt, gewehrt oder zumindest mit meinen Händen geschützt und habe das Alles seelenruhig über mich ergehen lassen? Warum stimmt das aber gar nicht mit der Beschreibung von Ehrhardt über mich als “Gewalttäter“ überein? Wie kann ein “Gewalttäter“ wie ich, so viele schwere Verletzungen haben und so ein 68 Jahre alter Gegner hatte nicht ein Einzige sichtbare blutende Verletzung, obwohl er sich auch noch mit dem Rücken zu mir gebückt haben sollte? Und Ehrhardt traf auch noch jedes Mal und ich sollte ihn doch angeblich auch noch totschlagen.

 

08.)

Ich sollte zwar 2. Mal in den Heimtrainer/Fahrräder gefallen sein, aber warum keine noch größere 2. Blutlache?

 

Zwischen dem stehenden Heimtrainer in der äußeren rechten Ecke und dem beschädigten Fahrrad mußte dann aber ein großer Abstand sein, weil bei dieser Behauptung die Fahrräder dann nur in Richtung der Zwischenwand hätten umgefallen sein können (Dominosteine). Bei der allerersten Behauptung von nur einem einzigen Sturz hätten aber auch die Fahrräder zum Heimtrainer umgefallen sein können (laut dem ersten Staatsanwalt  alle Verletzungen gleichzeitig durch einen einzigen Sturz). In welche Richtung lagen sie denn wirklich und ich weiß es noch ganz genau? Ich hatte am 14.09.2005 im Fahrradkeller Fotos gemacht und festgestellt, daß es ganz anders aussah und kein beschädigtes Fahrrad vorhanden war. Dafür fotografierte ich aber an 2 Fahrrädern (Herrenfahrrad blau und ein Damenfahrrad hellgrün) in diesem Bereich Blutspritzer. Warum mußte ich nicht die Reparatur für das erheblich beschädigte Damenfahrrad bezahlen?

Dann habe ich auch Recht mit den 3 Fahrrädern bei meinen Skizzen.

 

 Urteil

Bei meinem 1. Sturz in den angeblichen Heimtrainer steht im Urteil: “Der Nebenkläger habe dazu geäussert, er liege hier aber unbequem.“.

 

Berufung

Warum wird dieses “kurzzeitig“ auch ganz neu in der Berufung erwähnt?

 

Beim angeblichen 2. Sturz sollte ich jetzt kurzzeitig auf dem erheblich beschädigten Damenfahrrad gelegen haben und hatte somit alle 7 Platzwunden vollzählig. Warum hatte der einzige Zeuge nicht dann auch diese 2. noch viel größere Blutlache erwähnen müssen? Aus einem Sturz werden es zwei Stürze. Und jedes Mal hätte ich angeblich eine Platzwunde durch diese beiden Stürze dazu bekommen. 2 Stürze und 2 Platzwunden, nur keine 2. noch viel größere Blutlache. Auch das wäre ein ganz großer Beweis für Ehrhardt seine so lebhaften Erzählungen gewesen.

 

Wie lange lag ich da? Ehrhardt hatte doch angeblich so gewaltige Probleme damit die unterkeilte Tür zu öffnen. Woher wußte er es dann, daß es dann nur so kurzzeitig gewesen wäre und was tat ich dann? Es steht auch nie in einem Urteil, daß ich hinter ihm war.

 

Jetzt hätte aber auch sogar durch mein kurzzeitiges Liegen und der bestätigten Tatsache, daß diese 7 Rißquetschwunden sehr stark bluteten, eine noch sehr viel größere 2. Blutlache dort unter dem Bereich von diesem Damenfahrrad vorhanden sein müssen, als bei der 1. Blutlache (einziger Zeuge: “dass unter dem Heimtrainer eine größere Blutlache gewesen sei.“) wo ich eindeutig noch nicht so viele Platzwunden gehabt haben konnte und folglich auch noch nicht so stark bluten konnte. Auch seine angeblichen Knöchelschläge schildert Ehrhardt immer anders (Beweise 18). Warum brauchte man dann schon mit 2 Personen für die Reinigung von meinem Blut hauptsächlich nur in diesem Bereich von dem Heimtrainer und den 3 Fahrrädern sage und schreibe ganze 90 Minuten (Beweise 12)? Die 2. Blutlache  wäre doch auch wieder der eindeutige unwiderrufbare Beweis gewesen, daß ich tatsächlich 2. Mal gefallen wäre. Der erste Staatsanwalt behauptete, daß ich mir alle meine ganzen Verletzungen gleichzeitig nur durch einen einzigen Sturz zugezogen haben sollte. Dann hätte aber auch in dem Bereich von dem erheblich beschädigten Damenfahrrad eine sehr große Blutlache sein müssen. Und für den selbstverständlichen weiteren Zufall, daß sich auch noch jetzt diese beiden Blutlachen vereint haben sollten, dann hätte diese riesengroße längliche oder ovale Blutlache vom Heimtrainer bis weit in den Raum zu dem beschädigten Fahrrad vorhanden sein müssen. Wenn ich doch dann ganz Alleine im Fahrradkeller ohne Ehrhardt gewesen wäre, dann hätte ich doch schon beim Aufstehen sehen müssen, wie sehr ich blute. Höchstwahrscheinlich wäre ich auch noch mit meinem Blut in Berührung gekommen und hätte doch zusätzlich ganz genau sehen können, wie es jetzt in dem Fahrradkeller ausgesehen hätte. Wie kann so ein überaus wichtiger Beweis wie die 2. Blutlache nur fehlen?

 

Bitte schauen Sie sich auch noch die weiteren Beweise an (Beweise 09 – 16/Beweise 17 – 23)!